Die Coronakrise hatte und hat weiterhin erhebliche Auswirkungen auf die Berufswelt – auch auf den Lohnausweis für das Jahr 2020. Worauf als Arbeitgeber geachtet werden muss.
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Im Grundsatz gilt: Lohn gibt es nur gegen Arbeit. Dennoch besteht bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit das Recht auf Lohnfortzahlung. Eine Auslegeordnung – auch mit Blick auf den Pandemiefall.
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Im hektischen Arbeitsalltag passiert es schnell – dem Arbeitnehmer unterläuft ein Fehler und es ist ein Schaden entstanden. Wer steht nun in der Verantwortung: Arbeitnehmer oder Arbeitgeber?
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Am 1. Januar 2020 tritt die STAF – die aus der Reform der Unternehmenssteuer und aus der Zusatzfinanzierung der AHV besteht – in Kraft. Unternehmen müssen jetzt handeln, damit sie bis dahin mögliches Optimierungspotenzial der STAF ausschöpfen können.
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Wir sind stets auf der Suche nach motivierten und kompetenten Spezialisten in den Bereichen Steuern, Wirtschaftsberatung, Wirtschaftsprüfung sowie Treuhand. Zur Ergänzung unseres Team suchen wir zurzeit für folgende offenen Stellen neue Arbeitskollegen:
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